A. Widerrufsrechtsrecht für Verbraucher
Das nachstehende Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher, also für natürliche Personen, die die Ware nicht zum Zwecke der Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bestellen.
Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, entfällt das nachstehende Widerrufsrecht bei Lieferung von Waren, die nach Ihrer besonderen Spezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Bestellung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform, zum Beispiel Brief, Fax oder e-Mail oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt dieser Belehrung, allerdings nicht vor Eingang der Ware bei dem in der Bestellung angegebenen Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
tegra Baustoffe GmbH
Grafenheider Straße 20
33729 Bielefeld
Telefax: 05 21 / 9 24 78-15
E-Mail: info@tegra.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen, d.h. Rücksendung der Sache und Erstattung des gezahlten Betrages, zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssten Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Waren der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesendeten Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Zahlung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Paketversandfähige Sachen sind zurücksenden. Gern können diese auf Ihre Anforderung unter den o.g. Bedingungen auch bei Ihnen abgeholt werden. Gleiches gilt bei nicht paketversandfähigen Sachen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
B. Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)
1. Vertragsschluss:
Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten gelangen Sie im letzten Schritt zu dem Button "Bestellung abschließen". Durch Anklicken des Button "Bestellung abschließen" geben Sie eine Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Diese ist vorbehaltlich Ihres vorstehenden Widerrufsrechtes verbindlich.
Wir bestätigen zunächst den Eingang der Bestellung per e-Mail. Die Eingangsbestätigung enthält noch einmal eine Belehrung darüber, innerhalb welcher Fristen und auf welche Weise Sie Ihre Bestellung widerrufen können. Ferner enthält diese e-Mail den Bestelltext und diese AGB nebst Widerrufsbelehrung. Der Vertrag kommt damit noch nicht zustande, sondern erst, wenn wir nachfolgend den Auftrag bestätigen oder die Ware liefern. Unsere Adresse als Ihr Vertragspartner lautet:
tegra Baustoffe GmbH
Grafenheider Straße 20
33729 Bielefeld
Telefax: 05 21 / 9 24 78-15
E-Mail: info@tegra.de
Diese Adresse bitten wir auch bei Reklamationen, Rücksendungen oder etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu verwenden. Unser Online-Katalog enthält keine verbindlichen Angebote, sondern nur eine Übersicht der von uns vertriebenen Produkte.
2. Lieferungen in das Ausland:
Wir liefern ausschließlich in folgende Länder:
- Deutschland
- EU
In andere Länder liefern wir nicht, es sei denn, es wird aufgrund Ihrer Anfrage etwas anderes vereinbart.
3. Lieferfristen
Die Lieferfristen beginnen nach dem Datum der Auftragsbestätigung.
4. Mehrwertsteuer:
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist mit dem gesetzlichen Steuersatz von derzeit 19% in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
5. Versandkosten:
Für die Lieferung erheben wir eine Kostenpauschale in Höhe von 12,- EUR
6. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
7. Teillieferungen:
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten entstehen Ihnen durch Teillieferungen nicht.
8. Reklamationen:
Reklamationen sind an unsere in Abschnitt B .1 genannte Adresse zu richten.
9. Datenschutz:
Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze genutzt und verarbeitet.
Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich per e-Mail, Telefax oder auf dem Postwege an uns. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Link Impressum.
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus-Adresse und Ihrer e-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z. B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.
C. Weitere Bedingungen, die ausschließlich gelten, falls Sie Unternehmer sind:
Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Auslösung der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die folgenden Bedingungen gelten nicht für Verbraucher. Unternehmer sind auch Vereine, die gegen Entgelt Leistungen anbieten.
I. Allgemeines
1. Geltung
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Unsere nachstehenden Bedingungen gelten auch für künftige Lieferungen und Leistungen, selbst wenn diese Bedingungen im Einzelfall nicht besonders in Bezug genommen worden sind.
Den Einkaufsbedingungen oder sonstigen Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners - nachstehend Besteller - wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsschluß nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebote
a) Unsere Angebote sind freibleibend.
b) Angaben unserer Vertreter sowie mündliche Angaben bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
4. Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und im Geschäftsverkehr mit Unternehmern solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind.
b) Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiterzuveräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im einzelnen gilt folgendes:
aa) Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Besteller nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehalts- ware zum Gesamtwert entspricht.
Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigen- tumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen ent sprechend Anwendung.
bb) Der Besteller tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben oder die Ware fest eingebaut ist. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender erstrangiger Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu.
Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Besteller hiermit einen erstrangigen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab.
Hat der Besteller diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Besteller in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Besteller seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab.
cc) Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an.
dd) Der Besteller ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Bestellers oder Zahlungseinstellung durch den Besteller erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Besteller bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.
Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Besteller zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
ee) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.
c) Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
d) Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung durch den Besteller sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
e) Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Besteller tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an.
5. Erfüllungsort/Gerichtsstand
a) Erfüllungsort ist unser Sitz.
b) Gerichtsstand ist unser Sitz, falls der Besteller Kaufmann juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
6. Anzuwendendes Recht
Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Besteller findet deutsches Recht Anwendung.
II. Bauleistungen
Übernehmen wir Bauleistungen, gelten die vorstehenden Bestimmungen zu Ziffer I. und ergänzend die Bestimmungen der VOB/B.
Die nachstehenden unter Ziffer III. aufgeführten Bestimmungen gelten ausschließlich für Kaufverträge, also für den Fall, indem wir keine Bauleistungen erbringen.
III. Kaufverträge
1. Allgemeines
Für Kaufverträge gelten die Bestimmungen unter Ziffer I. (Allgemeines) und die nachstehenden Bestimmungen.
2. Preise
Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist, verstehen sich die Preise ab Werk ausschließlich Fracht und Verpackung und zuzüglich Umsatzsteuer.
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern sind wir berechtigt, Preissteigerungen von Material, Erhöhung der Personalkosten und üblichen Abgaben, unsere Vertragspreise nachträglich verhältnismäßig zu erhöhen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Waren erst nach Ablauf von mindestens 4 Monaten nach Vertragsschluß geliefert werden sollen.
3. Lieferung
a) Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen von plus/minus 10 % sind zulässig. Vereinbarte Preise erhöhen oder ermäßigen sich entsprechend.
b) Lieferungen frei Baustelle, bedeutet Lieferung unter der Voraussetzung einer befahrbaren Anfahrstraße. Das Abladen hat unverzüglich zu erfolgen. Wartezeiten werden berechnet.
c) Die Transportgefahr trägt in jedem Fall der Besteller, auch wenn wir ausnahmsweise Lieferung frei Haus vereinbart haben.
d) Liefertermine und Lieferfristen gelten annähernd.
e) Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Rohstofferschöpfung oder von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, auch bei unseren Zulieferanten, verlängert sich die Lieferzeit mindestens um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung, soweit die Störung auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluß ist. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Besteller baldmöglichst mit. Wir haben auch das Recht, bei dauerhaften Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Rohstofferschöpfung oder von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen oder für den Fall, daß wir ohne unser Verschulden von unseren Vorlieferanten nicht beliefert werden, unter Ausschluß jedweder Ersatzansprüche, ganz oder teilweise vom Vertrage zurücktreten.
f) Ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Sollten wir also durch von uns nicht zu vertretende Umstände von unserem Vorlieferanten nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht fehlerfrei beliefert werden, obwohl wir rechtzeitig ein ausreichendes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, ist der Besteller und sind wir jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche in diesem Fall sind ausgeschlossen. Wir benachrichtigen den Besteller unverzüglich über ein solches Lieferhindernis.
g) Im übrigen können Schadensersatzansprüche aus Lieferverzögerungen gegen uns nur unter den in der nachfolgenden Ziffer 6 b) geregelten Voraussetzungen geltend gemacht werden.
4. Zahlung
a) Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen.
b) Bei Zahlungsverzug hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 12 % mindestens jedoch 8 % über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) jährlich zu ersetzen. Soweit die Zinsen gemäß Satz eins 8 % über dem Basiszinssatz übersteigen, steht dem Besteller der Nachweis frei, daß ein Verzugsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
c) Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Forderungen sofort fällig.
d) Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein, die unseren Anspruch gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorkasse oder angemessene Sicherheit zu verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns solche vor Vertragsschluß vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt werden. Wird die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung innerhalb der Nachfrist nicht geleistet, so sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung durch den Besteller mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Besteller ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf dem selben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6. Mängelansprüche / Schadensersatz
a) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Darüber hinaus stehen dem Besteller die weiteren gesetzlichen Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrage und Minderung zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Schadensersatzansprüche können nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen geltend gemacht werden.
b) Schadensersatzansprüche des Bestellers bestehen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen in unbegrenzter Höhe, wenn diese
aa) auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen oder
bb) auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder
cc) auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen oder
dd) wir ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen haben und hieraus haften oder
ee) wir wegen anfänglichen Unvermögens oder zu vertretender Unmöglichkeit haften.
Beruht ein Schaden nur auf fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ohne dass gleichzeitig ein Anspruch aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zu aa) bis ee) besteht, haften wir ebenfalls auf Schadensersatz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im vorstehenden Sinne sind solche Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Käufer vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.
Darüber hinaus haften wir, soweit Schadensersatzansprüche durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.
Weitere Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.
7. Verjährung von Mängelansprüchen
Ansprüche des Bestellers aufgrund von Mängeln verjähren in einem Jahr, es sei denn,
a) bei der von uns gelieferten Ware handelt es sich um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und die dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder
b) es handelt sich um Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 479 BGB oder
c) der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungs- gehilfen.
d) es handelt sich um Schadensersatzansprüche gemäß der vorstehenden Ziffer 6 b)
In den Fällen a) bis d) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Es bleibt bei den gesetzlichen Bestimmungen über die Hemmung, Ablaufhemmung und über den Neubeginn der Verjährung.